13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes und zu einer beschleunigten Stilllegung von Atomkraftwerken
Verfassungsrechtlich begründete gesetzliche Neubewertung der Risiken des Betriebs von Atomkraftwerken nach der Atomkatastrophe in Japan: entschädigungslose Aufhebung der Betriebsgenehmigungen der sieben ältesten, unzureichend gegen Flugzeugabstürze oder terroristische Angriffe abgesicherten Atomkraftwerke und der Anlage Krümmel, Rückführung der sich auf Laufzeitverlängerungen beziehenden Änderungen durch die 11. und 12. Novelle des Atomgesetzes für die übrigen Kraftwerke sowie Klarstellung der umstrittenen Verpflichtung zur dynamischen Risikovorsorge;<br /> Änderung versch. §§ und Anlage 3 Atomgesetz<br /> <br /> Bezug: Kalkar-I-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 49, 89)