10 Punkte für Klimaresilienz und Katastrophenmanagement
Bereitstellung finanzieller Aufbauhilfe des Bundes durch Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes, Ernennung eines Sonderbeauftragten für den Wiederaufbau zur Verwaltung des nationales Fonds "Aufbauhilfe 2021", Verbesserung der Risiko- und Krisenkommunikation (Meldeketten) zur Gewährleistung einer einheitlichen, transparenten und eindeutigen Informationsübermittlung, Neustrukturierung von Kompetenzen und Zuständigkeiten im Katastrophenschutz und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, Einrichtung einer konzeptunabhängigen Reserve an Ressourcen auf Bundesebene zur Gewährleistung der Handlungsfähigkeit im Krisenfall, Berücksichtigung von Klimaresilienz im Bereich Verkehrsinfrastruktur und Städtebauplanung, u.a. betr. Ausbau von Regen- und Abwasserleitungen, Sicherung und Ausbau der digitalen Infrastruktur, insbes. des Mobilfunknetzes, Etablierung neuer Wassermanagement-Systeme im Städtebau zur Entlastung bei Hochwasserlagen, Erneuerung der Förderstruktur für ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen, Ausweitung des Emissionshandels und internationaler Klimapartnerschaften