Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zur Ermöglichung einer Preissenkung und damit Entlastung für Bürger und Wirtschaft sowie zeitweisen Dämpfung des kurzfristig eingetretenen Preisschocks;<br /> Änderung § 68 Energiesteuergesetz und § 109a Energiesteuer-Durchführungsverordnung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderung betr. Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze