Neuorganisation der Deutschen Bundespost als öffentliches Unternehmen des Bundes: Leitung durch einen Vorstand unter Mitwirkung eines Aufsichtsrates, wirtschaftliche Unternehmensführung, Zuständigkeit eines Vorstandsmitgliedes für das Personal- und Sozialwesen, Beschränkung der Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte des zuständigen Bundesministers;<br /> Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (<strong>PostVerfG</strong>) im ersten Teil der Vorlage, Änderung verschiedener Gesetze, Aufhebung Postverwaltungsgesetz, Verordnung über die Vertretung der Deutschen Bundespost sowie Artikel 15 Finanzänderungsgesetz