Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK Bundesverband e.V.
Budget
€10 — €0
EP Access
0
accredited persons
Staff
1
0.1 FTE
EU Grants
None
Mission & Goals
Der Verband nimmt die allgemeinen aus der beruflichen Tätigkeit erwachsenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Berufsangehörigen in der Pflege wahr. Die Tätigkeit des Verbandes richtet sich auf: 1. Vertretung der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit 2. Förderung und Vertiefung des Verständnisses für die Pflegeberufe 3. Kooperation mit Verbänden oder sonstigen Vereinigungen. 4. Qualitätssicherung der Pflege 5. Weiterentwicklung von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung. 6. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Berufsangehörigen. 7. Förderung der Gesundheitserziehung und -beratung der Bevölkerung. 8. Beratung der Berufsangehörigen 9. Förderung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge. 10. Herausgabe einer Publikation 11. Vertretung von (Einzel-) Selbständigen und Inhaber/innen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
EU Legislative Interests
Modernisierung der Richtlinie 2013/55/EU, Umsetzung in nationales Recht, Begleitung der staatlichen und behördlichen Maßnahmen
Interests Represented
Promotes their own interests or the collective interests of their members
Member Of
Auswahl: International International Council of Nurses (ICN) www.icn.ch Globale Themen bearbeiten und Input nutzen; internationales Netzwerk mit anderen nationalen Berufsverbänden Europa European Federation of Nurse Associations(EFN) www.efn.eu Positionierung gegenüber EU-Institutionen; Kontakte zu europäischen nationalen Berufsverbänden; Netzwerkpflege mit deutschsprachigen Verbänden European Forum of National Nurses and Midwives Associations (EFNNMA) www.efnnma.org Mitglied im Dachverband der europäischen Pflege- und Hebammenverbände in der WHO Europa Deutschland - Bundesebene Deutscher Pflegerat (DPR) www.deutscher-pflegerat.de Gesundheits- und Sozialpolitik
Organisation Members
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe gliedert sich in einen Bundesverband und für den Bereich einzelner oder mehrerer Bundesländer in derzeit vier Regionalverbände (DBfK Nordost, DBfK Nordwest, DBfK Südost, DBfK Südwest) mit der Rechtsform eingetragener Vereine. Für die Organisation der Regionalverbände gilt die von der Delegiertenversammlung beschlossene Rahmensatzung. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, die von der Delegiertenversammlung beschlossenen berufs-, verbands-, gesundheits- und sozialpolitischen Ziele und Strategien zu übernehmen. Die Satzung des Bundesverbandes ist verbindlich für die Regionalverbände. Die Mitgliedschaft im Verband können erwerben: (1) Natürliche Personen als individuelle Mitglieder zugleich für den Regionalverband und den Bundesverband. Bei der individuellen Mitgliedschaft werden unterschieden: - Vollmitglieder - Inaktive Mitglieder 1. Als Vollmitglieder können aufgenommen werden: - Pflegefachfrauen/Pflegefachmänner, - Altenpfleger/innen, - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Kinderkrankenschwestern/pfleger, - Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Krankenschwestern/pfleger, - Pflegeassistenzberufe mit mindestens einjähriger Ausbildung und staatlicher Anerkennung nach Landesrecht sowie - Schüler/innen, Auszubildende und Studierende der o. g. Berufsgruppen und - Studierende und Absolvent/innen der pflegewissenschaftlichen Studiengänge, auch wenn sie über keine Berufsausbildung in einem der o. g. Berufe verfügen. 2. Als Inaktive Mitglieder können Personen geführt werden, die einen der o.g. Berufe zeitweise nicht oder nicht mehr ausüben. (2) Juristische Personen ausschließlich für den Bundesverband. Als juristische Personen können Verbände aufgenommen werden, deren Mitglieder die Bedingungen einer Vollmitgliedschaft erfüllen, deren Zielsetzung ähnlich ist und die sich dem DBfK korporativ anschließen wollen. Derzeit gibt es vier korporativ angeschlossene Verbände: (a) Freie Schwesternschaft Baden-Württemberg e. V. (b) DVG – Deutscher Verein für Gesundheitspflege e. V., www.dvg-online.de (c) FgSKW - Fachgesellschaft Stoma, Kontinenz und Wunde e. V., www.fgskw.org (d) Johanniter-Schwesternschaft e. V., www.johanniter.de/diejohanniter/johanniter-schwesternschaft/ (3) Natürliche oder juristische Personen sowohl für den Bundesverband als auch für den Regionalverband als fördernde Mitglieder. Fördernde Mitglieder unterstützen den Verband ideell und finanziell, ohne die Voraussetzung als Vollmitglied zu erfüllen. Sie haben kein Stimmrecht. (4) Natürliche Personen als Ehrenmitglieder ausschließlich für den Bundesverband. Ehrenmitglieder sind Personen, denen der Verband wegen ihrer besonderen Verdienste die Ehrenmitgliedschaft verleiht. Sie haben kein Stimmrecht. Die Agnes-Karll-Gesellschaft für Gesundheitsbildung und Pflegeforschung mbH ist eine 100 % gemeinnützige Tochter des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe, Bundesverband e. V.
Commissioner Meetings
No recorded meetings with EU commissioners.