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Trade & BusinessBAK

Bundesarbeitskammer Österreich

Wien, AUSTRIAKörperschaft öffentlichen RechtsReg: 23869471911-54Since 26/06/2009

Budget

€400 — €0

EP Access

4

accredited persons

Staff

6

6 FTE

EU Grants

None

Mission & Goals

Die Bundesarbeitskammer Österreichs (BAK) ist die gesetzliche Interessenvertretung von rund 4 Mio ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Sie vertritt ihre Mitglieder in sozial-, bildungs-, wirtschafts- und verbraucherpolitischen Angelegenheiten auf nationaler als auch auf EU-Ebene. Die BAK ist Teil der österr. Sozialpartnerschaft. Die BAK bildet die Dachorganisation von neun Arbeiterkammern auf Bundesländerebene, die gemeinsam den gesetzlichen Auftrag haben, die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten. In Brüssel ist die BAK mit dem AK EUROPA-Büro vertreten. Im Rahmen ihrer Aufgaben beraten die Arbeiterkammern ihre Mitglieder ua in Fragen des Arbeitsrechts, des Konsumentenschutzes, in Sozial- und Bildungsangelegenheiten. Ein Großteil der rund 2,5 Mio Beratungen betreffen arbeits-, sozial- und insolvenzrechtliche Fragen. Zudem bringt die BAK ihre Positionen im Rahmen von Begutachtungsverfahren gegenüber dem Gesetzgeber in Österreich und der EU-Ebene ein.

EU Legislative Interests

Gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag (§ 1 Arbeiterkammergesetz) setzt sich die BAK dafür ein, die „sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer:innen zu vertreten und zu fördern“. Gemäß § 93 AK-Gesetz umfasst dies auch Vorhaben betreffend die Rechtsetzung im Rahmen der Europäischen Union. Die BAK befasst sich ua mit folgenden Themen: Institutionell: Mehrjähriger EU-Finanzrahmen; Rechtsstaat, Menschenrechte und Demokratie; Migrationsrecht und insb Arbeitsmigration; alle Aspekte rund um die Omnibus-Pakete und um bessere Rechtsetzung; Europäisches Semester; Soziales und Bildung: Soziale und ökologische Arbeitsmarktpolitik; Just Transition; Umsetzung der europäische Säule sozialen Rechte; gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmer; Mindeststandards in der Arbeitslosenversicherung; Arbeitsbedingungen auf Plattformen; Datenschutz, Künstliche Intelligenz; EU-Arbeitsbehörde; Arbeits-zeit-RL; EU-Sozialfonds; Rahmenstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; EU-Lohntransparenz-RL; angemessene Mindestsicherung; Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben; Antirassismus, Standards für Gleichstellungsstellen; Care-Strategien; Frauen in Aufsichtsräten; Anti-Diskriminierung; Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping; Soziale Dienstleistungen; Alterssicherungssysteme; Berufskrankheiten; Pandemien und AN-Schutz; Reduktion von Arbeitsunfällen; Transparenz und Fairness bei Arbeitsbedingungen; AN-Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Unternehmen; AN–Freizügigkeit, Arbeitsmigration, Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für EU-Bürger:innen, Home Affairs Funds; Union der Kompetenzen (Skills), Berufsbildung, Weiterbildung, Erwachsenbildung Wirtschaftspolitik: Green Industrial Deal, Just transition, Fachkräfteproblematik, EU-Digitalagenden; Forschungspolitik; EU-Agrarpolitik; Industriepolitik; Wettbewerbsrecht; Urheberrecht; geistiges Eigentum; Telekommunikation; klima- und sozial gerechte EU-Handelspolitik, sowie EU-Handels- und Investitions-schutzabkommen; WTO-Aspekte, handelspolitische Schutzinstrumente; kritische Rohstoffe; Liefer-kettengesetz; VO zu entwaldungsfreien Produkten; EU-Investitionsoffensive; Fiskalpolitik; Soziale Dimension der WWU; Öffentliche Dienstleistungen; Vergaberecht; Günstige Energie für Europa; Bürger-Energiepaket; Energiearmut; Wärmestrategie; Wasserstoff; Künstliche Intelligenz; Netzregulierung; Postdienste; Normung; Dienstleistungen von allgemeinem Interesse; territoriale Lieferbeschränkungen; Reform der Beihilferegeln; Mindeststeuer-RL, OECD Pillar 1 und 2, Reform EU-Eigenmittel, Energiesteuer-RL, Steuerwettbewerb in der EU, DEBRA-RL, Head Office Taxation RL, Konzernbesteuerung, steuerliche Beihilfeverfahren. Verbraucher:innenschutz: Digitale Rechte und Datenschutz; Bank- und Versicherungsdienstleistungen; Telekommunikation; Lebensmittelsicherheit und -informationen; Produktsicherheit; Passagier- und Reiserechte; Nachhaltiger Konsum; Durchsetzung von Verbraucher:innenrechten; unfaire Vertragsbedingungen. Umwelt- und Verkehrspolitik: TEN & Finanzierung (CEF); Güterverkehrskorridore; Fern- und grenzüberschreitender Schienenpersonenverkehr; Train-Driver-RL; Staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen; PSO-Verordnung gemeinwirtschaftlicher ÖV; Aktionsplan Eisenbahnen; Trassenkapazitätsverordnung; TSI OPE; Single European Railway Area Forum (SERAF); CO2-Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; Intelligente Verkehrssysteme; Erneuerbare, kohlenstoffarme Kraftstoffe im See-verkehr; Mobilitäts-Ökosystem; Führerschein-RL; grenzüberschreitende Durchsetzung von Straßenverkehrsvorschriften; Kraftomnibusfahrer; Flugdienste-VO; ReFuelEU Aviation; Nutzfahrzeuge – Gewicht und Abmessungen; Soziale Dimension des EU-Verkehrssystems; Military Mobility; Kreislaufwirtschaft; Abfallwirtschaft; EU ETS I und II; Wasser; Mikroplastik; Neue Gentechnik; Bio-Diversität; Infrastruktur für alternative Kraftstoffe; Luftqualitäts-RL; Beihilfen im Umwelt- und Klimabereich.

Communication Activities

Veröffentlichung von Stellungnahmen sowie die Organisation von Veranstaltungen - abrufbar unter www.akeuropa.eu;

Interests Represented

Promotes their own interests or the collective interests of their members

Member Of

Die BAK ist beobachtendes Mitglied in der BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs). Die BAK ist außerdem Mitglied bei Finance Watch. Die BAK ist Mitglied bei European Social Observatory. Die BAK ist Mitglied beim Arbeitskreis für kritische Europaforschung. Die BAK nimmt zudem an den Netzwerken der Rechtsexpert:innen zur Gleichberechtigung der Geschlechter, zu mitbestimmungsrelevanten Entwicklungen in Europa, zur Corporate Governance, und zu Europeans for Financial Reforms sowie beim Europäischen Arbeitsrechtsnetzwerk teil.

Organisation Members

Die Bundesarbeitskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung von rund 4 Millionen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich. Nähere Informationen zu den Mitgliedern sind unter folgendem Link erhältlich: http://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/mitgliedschaft/Mitgliedschaft.html

Additional Information

Alle österreichischen ArbeitnehmerInnen sind per Gesetz Mitglied der Arbeiterkammern. Die Mitgliedsbeiträge sind gesetzlich geregelt und betragen 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal bis zur Höchstbemessungsgrundlage in der Sozialversicherung). Per 2024 sind rund 803.000 (ua Arbeitslose, Eltern in Karenz, Präsenz- und Zivildiener) der rund 4 Millionen Mitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit, haben aber Anspruch auf das volle AK-Leistungsangebot. Als gesetzliche berufliche Interessenvertretung unterliegt die Gebarung der AK der Kontrolle des österreichischen Rechnungshofes. Während des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahrs hat die BAK keine Finanzmittel von den EU-Organen erhalten.

Commissioner Meetings

No recorded meetings with EU commissioners.